Überspringen zu Hauptinhalt

Erklärung zum Kinderschutz

Der Verein Berliner Schneehasen e.V. hat wie viele andere Berliner Sportvereine und Sportverbände bereits 2011 die gemeinsame Erklärung zum Kinderschutz des Landessportbundes Berlin (LSB), der Sportjugend Berlin und des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerkes unterzeichnet. Der Skiverband Berlin (SVB) gehört ebenfalls zu den Unterzeichnern, die sich damit verpflichten, den Kinderschutz dieser Erklärung entsprechend zu einer wichtigen Aufgabe ihrer Arbeit im Sport zu machen. „Kinderschutz“ in der Erklärung des LSB umfasst auch den Jugendschutz. Im Januar 2024 hat der Landessportbund Berlin den Berliner Schneehasen das Kinderschutzsiegel zuerkannt. Grundlage ist unser Konzept für den Kinder- und Jugendschutz. Dieses hat der Vorstand des Vereins im Dezember 2023 beschlossen.
Es ist für den Umgang mit Kindern und jugendlichen in unserem verein verbindlich.

Unsere Beauftragten für den Kinder- und Jugendschutz

Cordula Weyer und Bert-Siegmar Preuß  sind die Beauftragten des Vereins für den Kinder- und Jugendschutz . Sie haben es übernommen, in unserem Verein Strukturen für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz zu etablieren.Beide übernehmen es, in unserem Verein entsprechend der Erklärung zum Kinderschutz Strukturen für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz zu entwickeln und zu etablieren.

Die beiden Beauftragten stehen für alle Interessierten im Verein (Kinder, Jugendliche, Eltern, Übungsleiter, Trainer, Vorstand etc.) als Ansprechpartner zur Verfügung. Zu erreichen sind sie per Mail unter den Adressen

kinder-jugend-schutz-weyer@berliner-schneehasen.de

kinder-jugend-schutz-preuss@berliner-schneehasen.de

Zugriff auf die jeweilige Mail-Adresse hat ausschließlich die bzw. der Beauftragte.

 

Im Notfall ist der Berliner Notdienst Kinderschutz ganzjährig rund um die Uhr über die Hotline Kinderschutz, Tel.-Nr.: 030 – 61 00 66, zu erreichen.

 

Unsere Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes

 

Der Verein und seine Übungsleiter und Übungsleiterinnen, Betreuer und Betreuerinnen verpflichten sich folgenden Regeln zum Kinder-Jugendschutz:

  1. VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und werden das uns Mögliche tun, um sie vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und vor Diskriminierung jeglicher Art zu schützen.

  1. RECHTE ACHTEN

Wir achten das Recht der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre und üben keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, aus.

  1. GRENZEN RESPEKTIEREN

Wir respektieren die individuellen Grenzempfindungen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und achten darauf, dass auch die Kinder und Jugendlichen diese Grenzen im Umgang miteinander respektieren.

  1. SPORTLICHE UND PERSÖNLICHE ENTWICKLUNG FÖRDERN

Wir achten unsere Kinder und Jugendlichen und fördern ihre sportliche und persönliche Entwicklung. Wir leiten sie zu einem angemessenen sozialen Verhalten gegenüber anderen Menschen, zu Respekt und Toleranz sowie zu Fair Play an.

  1. ALTERSGERECHTE ZIELE VERFOLGEN

Wir richten unser sportliches Angebot und unsere sportlichen Ziele nach dem Entwicklungsstand der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen aus und setzen altersgerechte Trainingsmethoden ein.

  1. PERSÖNLICHKEITSRECHTE WAHREN

Wir behandeln die uns anvertrauten oder zugänglichen Daten der Kinder und Jugendlichen streng vertraulich und gehen mit Bild- und Videomaterial, das die Kinder und Jugendlichen zeigt, unter Beachtung des Datenschutzes und §201a StGB sensibel und verantwortungsbewusst um.

  1. AKTIV EINSCHREITEN

Wir informieren im Konflikt- oder Verdachtsfall sowie bei einem Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex den Ansprechpartner unseres Vereins, um professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuzuziehen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

An den Anfang scrollen