{"id":626,"date":"2020-05-04T14:49:10","date_gmt":"2020-05-04T12:49:10","guid":{"rendered":"https:\/\/berliner-schneehasen.com%20?page_id=626"},"modified":"2022-03-03T17:30:14","modified_gmt":"2022-03-03T16:30:14","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/berliner-schneehasen.com\/?page_id=626","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"[vc_row center_row=&#8220;&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1581792230179{margin-bottom: 40px !important;}&#8220;][vc_column][vc_column_text]<span style=\"font-size: 24px;\"><span style=\"color: #ffffff; background-color: #3366ff;\">Satzung der Berliner Schneehasen e.V.<\/span><br \/>\n<\/span><\/p>\n[\/vc_column_text]<div class=\"vcex-spacing\" style=\"height:30px\"><\/div>[vc_column_text]Satzung der Berliner Schneehasen e.V.<\/p>\n<h1>S 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h1>\n<ul>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen Berliner Schneehasen und hat seinen Sitz in Berlin.<\/li>\n<li>Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen.<\/li>\n<li>Der Verein ist Mitglied im Skiverband Berlin e.V. und im Landessportbund Berlin e.V.<\/li>\n<li>Er kann Mitgliedschaften an weiteren Verb\u00e4nden oder Vereinen erwerben, wenn dies zur F\u00f6rderung des Vereinszwecks erforderlich oder sinnvoll ist<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>S 2 Zweck, Aufgabe und Grunds\u00e4tze der Vereinst\u00e4tigkeit<\/h1>\n<ul>\n<li>Der Verein verfolgt durch Aus\u00fcbung des Sports ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Die Zwecke werden erreicht durch:\n<ol>\n<li>die F\u00f6rderung und Aus\u00fcbung des Skisports in jeder Form,<\/li>\n<li>F\u00f6rderung und Aus\u00fcbung des Kinder-l Jugend-\/ Erwachsenen-l Breiten\/ Wettkampf-l<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Gesundheits- und Seniorensports, auch im Rahmen von Kursprogrammen f\u00fcr Mitglieder und Nichtmitglieder,<\/p>\n<ol>\n<li>die Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, \u00dcbungs- und Kursbetriebs,<\/li>\n<li>die Teilnahme an sportspezifischen und \u00fcbergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen,<\/li>\n<li>die Durchf\u00fchrung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebs,<\/li>\n<li>die Durchf\u00fchrung von allgemeinen Jugendveranstaltungen und- ma\u00dfnahmen,<\/li>\n<li>die Aus- und Weiterbildung sowie den Einsatz von \u00dcbungsleitern, Trainern und Helfern,<\/li>\n<li>Ma\u00dfnahmen und Veranstaltungen zur Erhaltung und F\u00f6rderung des k\u00f6rperlichen, seelischen und geistigen Wohlbefindens.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafiliche Zwecke.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vereinsvorstandes \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus.<\/li>\n<li>Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach S 3 Nr. 26 a EStG ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Die Mittel, die dem Verein zuflie\u00dfen, d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke und Aufgaben verwendet werden. Vereinsmitglieder erhalten aufgrund ihrer Mitgliedschaft aus Mitteln des Vereins keine Zuwendungen. Niemand darf durch vereinsfremde Ausgaben oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Der Verein r\u00e4umt den Angeh\u00f6rigen aller Nationalit\u00e4ten und Bev\u00f6lkerungsgruppen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz parteipolitischer und weltanschaulicher Toleranz und Neutralit\u00e4t. Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabh\u00e4ngig davon, ob sie k\u00f6rperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Insbesondere ist jede Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identit\u00e4t oder k\u00f6rperlicher Geschlechtsmerkmale untersagt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Er stellt sich zur Aufgabe, Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor jeder Gewalt zu initiieren.<\/p>\n<h1>S 3 Mitgliedschaft<\/h1>\n<p>Der Verein besteht aus:<\/p>\n<ul>\n<li>erwachsenen Mitgliedern nach Vollendung des 18. Lebensjahres,<\/li>\n<li>jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder, die von der Mitgliederversammlung ernannt worden sind.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>S 4 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>(I ) Dem Verein kann jede nat\u00fcrliche Person angeh\u00f6ren<\/p>\n<ul>\n<li>Die Mitgliedschaft ist schriftlich unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. Minderj\u00e4hrige k\u00f6nnen ihre Mitgliedschaft nur mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter beantragen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme. Eine Ablehnung muss nicht begr\u00fcndet werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft wird mit der Annahme des Antrages durch den Vorstand zum beantragten Zeitpunkt wirksam, fr\u00fchestens mit dem Eingang des Antrages beim Verein.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch:\n<ul>\n<li>Austritt,<\/li>\n<li>Ausschluss,<\/li>\n<li><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Austritt muss dem Verein gegen\u00fcber in Textform erkl\u00e4rt werden. Die K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt einen Monat zum Halbjahresende oder Jahresende.<\/li>\n<li>Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt f\u00e4llig gewordenen Beitr\u00e4ge bestehen.<\/li>\n<li>Der Ausschluss erfolgt auf Vorstandsbeschluss. Gr\u00fcnde f\u00fcr den Ausschluss eines Mitgliedes sind:\n<ul>\n<li>unehrenhaftes Verhalten<\/li>\n<li>erhebliche Verletzungen satzungsgem\u00e4\u00dfer Pflichten (3) schwere Verst\u00f6\u00dfe gegen die Interessen des Vereins<\/li>\n<li>grobes unsportliches Verhalten<\/li>\n<li>Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nde von mindestens einem Jahresbeitrag.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>\u00dcber den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss ist innerhalb eines Monats der Widerspruch zul\u00e4ssig. \u00dcber den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Das Recht auf gerichtliche Nachpr\u00fcfung dieser Entscheidung bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<h3>S 5 Rechte und Pflichten<\/h3>\n<p>(1 ) Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<\/p>\n<ul>\n<li>Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung, den weiteren Ordnungen des Vereins sowie den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung zu verhalten.<\/li>\n<li>Aufnahmegeb\u00fchren, Umlagen und Beitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung der H\u00f6he nach und hinsichtlich der F\u00e4lligkeit beschlossen. N\u00e4heres regelt die Beitragsordnung.<\/li>\n<li>Umlagen d\u00fcrfen nur zur Erf\u00fcllung des Vereinszwecks beschlossen werden und zur Deckung eines gr\u00f6\u00dferen Finanzbedarfs des Vereins, der mit den regelm\u00e4\u00dfigen Beitr\u00e4gen nicht verpflichtet erf\u00fcllt werden kann.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen einen Beitrag oder eine Umlage stunden, erm\u00e4\u00dfigen oder erlassen.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied ist verpflichtet, Anschriften-, Telefonnummer und E-Mail-\u00c4nderungen dem Verein unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/li>\n<li>Die Pflichten des Mitgliedes erl\u00f6schen mit dem Ende der Mitgliedschaft.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>S 6 Ordnungen<\/h2>\n<p>Der Vorstand erarbeitet zur Regelung der internen Abl\u00e4ufe Vereinsordnungen, insbesondere eine Gesch\u00e4fts-, Finanz- und Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt werden m\u00fcssen. Diese sind nicht Bestandteil der Satzung und werden nicht ins Vereinsregister eingetragen. Die Ordnungen sind den Mitgliedern des Vereins bekannt zu geben. Als Bekanntgabe gilt auch die Ver\u00f6ffentlichung auf der Website des Vereins.<\/p>\n<h1>S 7 Organe des Vereins<\/h1>\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<h2>S 8 Mitgliederversammlung<\/h2>\n<ul>\n<li>Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste<\/li>\n<\/ul>\n<p>Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand einmal j\u00e4hrlich im ersten Halbjahr eines<\/p>\n<p>Kalenderjahres als ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) einberufen.<\/p>\n<ul>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen auf.\n<ol>\n<li>Beschluss des Vorstandes,<\/li>\n<li>schriftlichen Antrag von mindestens 10 % der Mitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitglieder werden zu den Mitgliederversammlungen mindestens vier Wochen vorher unter Beif\u00fcgung einer vorl\u00e4ufigen Tagesordnung schriftlich vom Vorstand eingeladen. Mitglieder, die eine E-Mail-Adresse beim Vorstand hinterlegt haben, bekommen die Einladung mittels elektronischer Post. F\u00fcr den Nachweis der frist- und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einladung reicht die Absendung der Einladung an die dem Verein zuletzt bekannten Adresse aus.<\/li>\n<li>Aufgaben der Mitgliederversammlung:\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft die Tagesordnung<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen Versammlungsleiter, sofern kein gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand im Amt ist.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung nimmt folgende Berichte entgegen:<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbericht des Vorstandes, den Bericht des Kassenwartes, den Bericht der Kassenpr\u00fcfer.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt<\/li>\n<\/ol>\n<p>(a) die Mitglieder des Vorstandes, (b) die Kassenpr\u00fcfer.<\/p>\n<ul>\n<li>Die Mitgliederversammlung\n<ol>\n<li>setzt die H\u00f6he von Beitr\u00e4gen, Umlagen und Vers\u00e4umniszuschl\u00e4gen fest,<\/li>\n<li>beschlie\u00dft Satzungs\u00e4nderungen,<\/li>\n<li>stimmt ab \u00fcber ihr vorliegende Antr\u00e4ge,<\/li>\n<li>ernennt Ehrenmitglieder des Vereins,<\/li>\n<li>beschlie\u00dft die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li>\n<li>genehmigt den Haushaltsplan<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist grunds\u00e4tzlich unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig und fasst Beschl\u00fcsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, sofern diese Satzung keine andere Mehrheit fordert. Stimmberechtigt sind alle vollj\u00e4hrigen Mitglieder. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<ul>\n<li>Bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn diese von wenigstens von 10 v. H. der stimmberechtigten Anwesenden beantragt wird.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge k\u00f6nnen gestellt werden.\n<ol>\n<li>von jedem erwachsenen Mitglied,<\/li>\n<li>vom Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge m\u00fcssen mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand des Vereins eingegangen sein. Sp\u00e4ter eingehende Antr\u00e4ge d\u00fcrfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit einfacher Mehrheit bejaht wird. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, werden nicht behandelt. Dringlichkeitsantr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden oder einen durch ihn Beauftragten geleitet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(1 1) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren. Das Protokoll ist vom<\/p>\n<p>Protokollf\u00fchrer und einem Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands zu unterschreiben, das auf der Mitgliederversammlung anwesend war.<\/p>\n<h3>S 9 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/h3>\n<ul>\n<li>Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht (aktives Wahlrecht).<\/li>\n<li>Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Gew\u00e4hlt werden (passives Wahlrecht) k\u00f6nnen alle vollj\u00e4hrigen und gesch\u00e4ftsf\u00e4higen Mitglieder des Vereins. (4) Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, k\u00f6nnen an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>S 10 Vorstand<\/h3>\n<ul>\n<li>Zusammensetzung:<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand besteht aus<\/p>\n<ol>\n<li>Der 1. Vorsitzenden\/ dem 1. Vorsitzenden,<\/li>\n<li>Der 2. Vorsitzenden\/ dem 2. Vorsitzenden,<\/li>\n<li>Der Kassenwartin\/ dem Kassenwart,<\/li>\n<li>Der Sportwartin\/ dem Sportwart,<\/li>\n<li>Der Jugendwartin\/dem Jugendwart.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Der Jugendwart wird durch die jugendlichen Mitglieder gew\u00e4hlt und durch die<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mitgliederversammlung best\u00e4tigt. Die Jugend des Vereins f\u00fchrt und verwaltet sich selbst\u00e4ndig und entscheidet \u00fcber die Verwendung der ihr zuflie\u00dfenden Mittel in eigener Zust\u00e4ndigkeit. Die Jugend gibt sich eine eigene Ordnung. Die Jugendordnung regelt die Belange der Jugend des Vereins.<\/p>\n<ul>\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte im Sinne der Satzung und der Beschl\u00fcsse der<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mitgliederversammlung. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei<\/p>\n<p>Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden\/des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit die seiner Stellvertreterin\/ seines Stellvertreters. Der Vorstand ordnet und \u00fcberwacht die Angelegenheiten des Vereins und berichtet der Mitgliederversammlung \u00fcber seine T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist berechtigt, f\u00fcr bestimmte Zwecke Aussch\u00fcsse einzusetzen.<\/p>\n<ul>\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes werden f\u00fcr jeweils zwei Jahre gew\u00e4hlt. Sie bleiben im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, so w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein neues<\/li>\n<\/ul>\n<p>Vorstandsmitglied. Kann diese Mitgliederversammlung nicht zeitnah stattfinden, ist der<\/p>\n<p>Vorstand berechtigt, diese Vorstandsposition vor\u00fcbergehend kommissarisch zu besetzen.<\/p>\n<ul>\n<li>Vorstand im Sinne S 26 BGB sind:\n<ol>\n<li>die Vorsitzende\/der Vorsitzende,<\/li>\n<li>die Stellvertretende Vorsitzende\/ der Stellvertretende Vorsitzende<\/li>\n<li>die Kassenwartin\/ der Kassenwart.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Vorstand nach S 26 BGB ist bei Anwesenheit von mehr als der H\u00e4lfte seiner Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der\/des ersten Vorsitzenden, bei dessen<\/p>\n<p>Abwesenheit die der\/des zweiten Vorsitzenden. Vorstandssitzungen m\u00fcssen protokolliert werden.<\/p>\n<h3>SI 1 Kassenwart<\/h3>\n<ul>\n<li>Die Kassenwartin \/ der Kassenwart ist verpflichtet, nach den Regeln einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Buchf\u00fchrung alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins nachzuweisen. Er\/sie erstellt zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres einen Kassenbericht (Rechenschaftsbericht). Er\/sie ist gegen\u00fcber den Kassenpr\u00fcfern und gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung zur Auskunft verpflichtet.<\/li>\n<li>Die Kassenwartin \/ der Kassenwart darf nur Ausgaben leisten, zu denen der Verein gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder zu denen der Vorstand sie\/ihn erm\u00e4chtigt hat.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>S 12 Aufwendungsersatz<\/h3>\n<p>Amtstr\u00e4ger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach S 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto und Telefonkosten. Die Erstattung setzt die vorherige Auftragserteilung durch den Vorstand voraus und erfolgt nur in dem Umfang und in der H\u00f6he, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften als steuerfrei anerkannt ist.<\/p>\n<h2>S 13 Kassenpr\u00fcfer<\/h2>\n<ul>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen mindestens einmal j\u00e4hrlich vor der Mitgliederversammlung die Kasse einschlie\u00dflich der B\u00fccher und Belege sachlich und rechnerisch und die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Buchf\u00fchrung.<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer fassen das Ergebnis ihrer Pr\u00fcfung in einem Bericht zusammen und sprechen gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung hinsichtlich der Entlastung des Vorstandes eine Empfehlung aus.<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen, werden f\u00fcr jeweils 2 Jahre gew\u00e4hlt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Endet die Funktion vorzeitig, kann bei einer entsprechenden Neuwahl ein k\u00fcrzerer Zeitraum als 2<\/p>\n<p>Jahre bis zur n\u00e4chsten Neuwahl des Gesamtvorstandes und der Kassenpr\u00fcfer angesetzt werden.<\/p>\n<h2>S 14 Ehrenmitglieder<\/h2>\n<p>Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, k\u00f6nnen von der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder haben die Rechte eines Vereinsmitgliedes. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.<\/p>\n<h3>S 15 Aufl\u00f6sung<\/h3>\n<p>(1 ) Die Mitgliederversammlung kann die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dfen.<\/p>\n<ul>\n<li>Uber die Aufl\u00f6sung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten. Einladung und Antrag m\u00fcssen den Mitgliedern nach S 8 (3) dieser Satzung zugehen.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks gem\u00e4\u00df S 2 dieser Satzung f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten \u00fcbersteigt, dem Landessportbund Berlin e.V. zu, der es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ul>\n<h1>S 16 A l l g e m e i n e s<\/h1>\n<p>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, Satzungs\u00e4nderungen zu beschlie\u00dfen von denen das Registergericht die Eintragung oder das Finanzamt die Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit abh\u00e4ngig macht. Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 18. August 2021 von der Mitgliederversammlung der Berliner Schneehasen e.V. ge\u00e4ndert worden.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row center_row=&#8220;&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1581792230179{margin-bottom: 40px !important;}&#8220;][vc_column][vc_column_text]Satzung der Berliner Schneehasen e.V. [\/vc_column_text][vc_column_text]Satzung der Berliner Schneehasen e.V. S 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen Berliner Schneehasen und hat seinen Sitz in Berlin. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen. Der Verein ist Mitglied im Skiverband Berlin e.V. und im Landessportbund Berlin e.V. 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